Das Bürgergeld (Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch, SGB II) ist eine staatliche Sozialleistung, die die wirtschaftliche Existenz und damit den Lebensunterhalt von Menschen sichert, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen.
Für die Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (Bürgergeld) ist das Jobcenter Arbeit für Bottrop (kurz Jobcenter Bottrop) für das Gebiet der kreisfreien Stadt Bottrop zuständig.
Wir unterstützen mit:
Unser Ziel ist es, hilfebedürftige Menschen in Bottrop dahin zu bestärken, ihren Lebensunterhalt und den ihrer Angehörigen aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten.
Wer kann Bürgergeld erhalten? Bürgergeld kann jeder erwerbsfähige und hilfebedürftige Mensch beantragen, der nicht ausreichend finanzielle Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich und zum Beispiel die eigene Familie – die Bedarfsgemeinschaft – zu sichern. Unabhängig davon, ob die Person arbeitslos ist oder einer Beschäftigung nachgeht. Arbeitslosigkeit ist keine notwendige Voraussetzung für den Bezug von Bürgergeld.
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hat:
Wer hat keinen Anspruch auf Bürgergeld? Keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) haben zum Beispiel:
Personen, die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialhilfe erhalten. Haben Sie Fragen zum Anspruch auf Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wenden Sie sich bitte an das Sozialamt der Stadt Bottrop.
Auszubildende, Studierende sowie Schülerinnen und Schüler nicht allgemeinbildender Schulen erhalten in der Regel keine Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), da ein Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) besteht.
Sie haben Fragen? – Melden Sie sich gern! Bei allgemeinen Fragen rund um das Thema Bürgergeld hilft Ihnen unser ServiceCenter schnell und unkompliziert weiter.
Jobcenter Arbeit für Bottrop
Paßstr. 3, 46236 Bottrop
Tel. Servicecenter +49 (0) 2041 7764-0
Telefonische Servicezeiten: Mo, Di und Do 8:00-15:30 Uhr, Mi 8:00-13:00 Uhr, Fr 8:00-12:30 Uhr