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Neuantrag stellen

Sie möchten erstmalig einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) stellen? Hier erfahren Sie wie Sie mit uns Kontakt aufnehmen können, welche Formulare Sie ausfüllen und welche Dokumente Sie einreichen müssen.

Welche Art der Hilfebedürftigkeit liegt vor?

Falls Sie Ihren Lebensunterhalt und nur einen Teil der Miete oder die Kosten für das Wohnen durch das eigene Einkommen bezahlen können, könnten Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Voraussetzung ist, dass der Wohnraum selbst genutzt wird.

Mit dem Wohngeldrechner können Sie schon jetzt unverbindlich prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben.

Den Antrag auf Geldleistungen nach dem SGB II können Sie einfach und bequem online stellen.

Um eine zeitnahe Antragsbearbeitung und Leistungsauszahlung zu ermöglichen, sind vollständige Unterlagen erforderlich. Falls Sie den Antrag inklusive Anlagen handschriftlich ausfüllen, bitten wir Sie leserlich zu schreiben. Vergessen Sie nicht den Antrag sowie die Anlagen zu unterschreiben.

Haben Sie bereits eine Kundennummer? Dann geben Sie diese bitte immer mit an.

Sofern Sie eine Telefonnummer angeben, können wir Sie schnell und unkompliziert für Rückfragen kontaktieren.

Bitte haben Sie Verständnis, wenn diese Auflistung nicht in allen Punkten für Sie zutreffend ist oder in Ihrem Fall darüber hinaus weitere Unterlagen erforderlich werden.

Schritt für Schritt zum Neuantrag

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