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Besonderheiten für Selbständige im Leistungsbezug

Selbstständige, deren Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern, können Unterstützung durch das Jobcenter erhalten. Dazu zählen unter anderem Freiberufler, Gewerbetreibende sowie Personen aus der Land- und Forstwirtschaft. Das Jobcenter unterstützt jedoch ausschließlich den persönlichen Lebensunterhalt, nicht die betrieblichen Ausgaben eines Unternehmens.

Sie möchten lieber mit uns telefonieren? Dann erreichen Sie uns unter +49 2041 7764 454.

Bearbeitungsablauf Ihrer Antragstellung

Damit das Jobcenter prüfen kann, ob ein Anspruch besteht, müssen alle betrieblichen Einnahmen und Ausgaben vollständig und realistisch angegeben werden. Grundlage hierfür ist unter anderem die Anlage EKS, in der eine Prognose für den jeweiligen Bewilligungszeitraum – in der Regel sechs Monate – eingetragen wird. Auf Basis dieser Angaben erfolgt zunächst eine vorläufige Leistungsbewilligung. Nach Ablauf des Zeitraums müssen die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben nachgewiesen werden, damit eine endgültige Festsetzung erfolgen kann.

Betriebsausgaben wie Büro- oder Ladenmieten, Personalkosten, Investitionen oder andere geschäftliche Aufwendungen übernimmt das Jobcenter grundsätzlich nicht.

Eine ausführliche Beratung zu den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen erfolgt durch speziell für diese Fälle geschulte Sachbearbeitende.

Im Jobcenter Bottrop wurde ein Sachgebietet extra für die Beratung von beruflich selbständigen Personen eingerichtet, um auf die Besonderheiten in diesen Leistungsfällen besser eingehen zu können. Telefonisch erreichen Sie das Sachgebiet unter der Telefonnummer +49 2041 7764 454 oder über die Kontaktmöglichkeiten in www.jobcenter.digital.

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