Sie haben eine neue Wohnung gefunden? Für einen problemlosen Umzug finden Sie hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Bei der vorherigen Rücksprache bei dem für Sie zuständigen Sachgebiet erfolgt eine Prüfung, ob und in welcher Höhe die neue Miete und auch Umzugskosten übernommen werden können. Dies ist die sogenannte Mietgarantie.
Die Zusicherung der Kostenübernahme wird erteilt, wenn der Umzug erforderlich und die neue Miete angemessen ist.
Erforderlich kann ein Umzug in diesen Fällen sein:
Weitere Gründe sind nach Prüfung möglich. Die Gründe für die Erforderlichkeit müssen von Ihnen nachgewiesen werden.
Nach vorheriger Prüfung durch das Jobcenter können folgende Kosten übernommen werden:
Können Sie einen Umzug nicht selbst durchführen (z.B. wegen Alter oder einer Behinderung), kann unter Umständen auch ein gewerblicher Umzug in Betracht kommen. In diesem Fall sind vorab drei Kostenvoranschläge einzureichen.
Bevor Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben, melden Sie sich mit Ihrem Mietangebot bei uns. Ebenso ist es notwendig, dass Sie sich bei dem bisher für Sie zuständigen Jobcenter melden und Ihren Umzugswunsch mitteilen. Dort erfahren Sie auch, welche Kosten übernommen werden können.
Für Darlehen für eine Mietkaution oder Genossenschaftsanteile ist das Jobcenter Bottrop zuständig.
Die Übernahme von Umzugskosten können Sie bei Ihrem bisher zuständigen Jobcenter beantragen.
Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind und erstmalig aus der Wohnung Ihrer Eltern ausziehen möchten, werden die Kosten für eine eigene Wohnung nur nach vorheriger Zusicherung durch das Jobcenter übernommen.
Eine Zusicherung kann erteilt werden,
Auch hier sind die Gründe im Voraus von Ihnen nachzuweisen. Die Zusicherung kann entfallen, wenn diese aufgrund massiver Vorfälle (z.B. Gewalt) vorab nicht eingeholt werden konnte.
Auch dann können Sie Unterstützung beim Jobcenter beantragen, sollten Sie die Kosten nicht selbst tragen können.
Beachten Sie dabei, dass in diesem Fall eine normale Prüfung der Voraussetzungen für Leistungen nach dem SGB II erfolgt und Sie vor dem Umzug eine Zusicherung beantragen.
Eine nachträgliche Übernahme der Kosten ist nicht möglich.
Auf der Internetseite der Stadt Bottrop finden Sie die Regelungen hierzu.
Melden Sie sich vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages unbedingt im Jobcenter Bottrop. Sollten Sie dies nicht tun, können eventuell nicht alle Kosten übernommen werden.
Für Bottrop gelten gewisse Grenzen, wie hoch die Miete sein darf. Die aktuell gültigen Angemessenheitsgrenzen finden Sie hier.
Jobcenter Arbeit für Bottrop
Paßstr. 3, 46236 Bottrop
Tel. Servicecenter +49 (0) 2041 7764-0
Telefonische Servicezeiten: Mo, Di und Do 8:00-15:30 Uhr, Mi 8:00-13:00 Uhr, Fr 8:00-12:30 Uhr