Die Geldleistungen setzen sich zusammen aus dem sogenannten Regelbedarf, den Mehrbedarfen und Bedarfen für Unterkunft und Heizung (Wohnkosten wie zum Beispiel Miete). Hinzu können noch einmalige Leistungen und Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) kommen.
Mit dem Regelbedarf sind Kosten gemeint, die den Lebensunterhalt sichern sollen. Der Regelbedarf ist ein Durchschnittswert. Das heißt, es wird bestimmt, wie viel Geld ein Mensch im Durchschnitt zum Leben braucht. Der Regelbedarf ist im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) festgelegt.
Der Regelbedarf umfasst die Kosten für:
Für den Regelbedarf erhalten Sie monatlich einen pauschalen Betrag. Wie dieser Betrag im Einzelnen verwendet wird, ist Ihre Entscheidung. Neben den regelmäßig anfallenden Kosten für Lebensmittel sind auch unregelmäßig anfallende Ausgaben wie zum Beispiel für Kleidung oder Elektrogeräte aus dem Regelbedarf zu zahlen. Es wird empfohlen monatlich einen Betrag zu sparen für den Fall, dass zum Beispiel ein Haushaltsgerät ersetzt oder repariert werden muss.
Der Regelbedarf ist in verschiedene Stufen aufgeteilt. Die Höhe des Regelbedarfs richtet sich unter anderem nach dem Alter oder der Familiensituation.
Regelbedarf ab 01. Januar 2024, monatlich:
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Die Kosten für Ihre Unterkunft – Miete, Betriebskosten (inkl. Wasser) und Heizung – werden vom Jobcenter Bottrop übernommen, wenn sie angemessen sind. Angemessen heißt, dass die Wohnung nicht zu groß oder zu teuer ist. Die Kosten für Mietwohnungen, aber auch die für selbst bewohntes Eigentum können berücksichtigt werden.
Zu den Kosten der Unterkunft gehören:
Nicht zu den Betriebskosten gehören die Kosten für den Telefonanschluss oder die Kosten für eine Garage oder einen Stellplatz. Die Haushaltsenergie (zum Beispiel Strom für Elektrogeräte und Licht) wird nicht extra berücksichtigt, sondern muss eigenständig aus dem Regelbedarf gezahlt werden.
Tilgungsraten bei Eigentum können durch das Jobcenter Bottrop grundsätzlich nicht übernommen werden.
Was bedeutet angemessen?
Als Maßstab für die Angemessenheit der Miete gilt in Bottrop die Bruttokaltmiete. Diese setzt sich aus der Kaltmiete (Nettokaltmiete) und den sogenannten kalten Betriebskosten (siehe oben) zusammen. Die sogenannte Angemessenheitsgrenze richtet sich in Bottrop nach der Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben und der tatsächlichen Höhe der Kosten für die Miete (Bruttokaltmiete ohne Heizkosten).
Was passiert, wenn meine Kosten der Unterkunft nicht angemessen sind?
Sind die Aufwendungen für die Unterkunftskosten unangemessen hoch, müssen diese Kosten von den Leistungsberechtigten nach Aufforderung durch das Jobcenter Bottrop gesenkt werden. Das heißt, Sie müssen vielleicht auch umziehen. Das Jobcenter Bottrop prüft im Einzelnen, ob es Ihnen zumutbar ist, die Kosten innerhalb einer vorgegebenen Frist zu senken. Ihre persönliche Situation kann dabei berücksichtigt werden.
Eine Kranken- und Pflegeversicherung ist für alle Menschen, die Bürgergeld beziehen, sichergestellt.
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden für leistungsberechtigte Personen übernommen, die
Bitte reichen Sie mit Ihrem Antrag auf Leistungen eine Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenkasse ein.
Sie sind privat krankenversichert?
In diesem Fall können Sie auch während des Bezuges von Leistungen in der privaten Krankenkasse versichert bleiben. Die Zahlung eines Zuschusses zu den privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ist für Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung vorgesehen. Für die Berechnung des Zuschusses ist die Angabe des sogenannten Basistarifes erforderlich. Bei Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II halbiert sich Kraft Gesetz der Beitrag im Basistarif. Dieser wird dann seitens des Jobcenters übernommen.
Rentenversicherung
Die Zeit des Bürgergeld-Bezuges wird durch Jobcenter Bottrop an die Rentenversicherung gemeldet. Zum Ende des Leistungsbezugs beziehungsweise zum Jahreswechsel werden Sie schriftlich über die gemeldeten Zeiten informiert.
In besonderen Situationen reicht der Regelbedarf nicht aus. In diesem Fall können Sie einen Anspruch auf einen Mehrbedarf haben. Mehrbedarfe sind zusätzliche Kosten die aufgrund besonderer Lebensumstände entstehen und die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind.
Anspruch auf Mehrbedarf haben:
Wie wird der Mehrbedarf berechnet?
Die Höhe des Mehrbedarfs richtet sich jeweils nach dem individuellen Regelbedarf.
Werdende Mütter (ab der 13. Schwangerschaftswoche) haben einen Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent des individuellen Regelbedarfs. Bitte legen Sie bei Antragsstellung Ihren Mutterpass vor.
Bei Alleinerziehenden ist die Höhe des Mehrbedarfs abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder:
Erwerbsfähige Menschen mit einer Behinderung erhalten einen Mehrbedarf von 35 Prozent des individuellen Regelbedarfs, wenn sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem 9. Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe) erhalten. Bitte reichen Sie hierzu den entsprechenden Bewilligungsbescheid in Kopie ein.
Menschen, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwendige Ernährung benötigen und Anspruch auf Bürgergeld haben, können einen Mehrbedarf in angemessener Höhe, abhängig von der Erkrankung, erhalten. Bitte reichen Sie in diesem Fall den Vordruck MEB mit einer Bestätigung des Arztes über die Erkrankung ein.
Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf einen der oben genannten Mehrbedarfe müssen Sie nachweisen. Ein Antrag müssen Sie nicht stellen.
Die sogenannten Einmalbedarfe sind Geld- oder Sachleistungen (in Form von Gutscheinen), die Sie einmalig erhalten können.
Zum Beispiel:
Um einmalige Leistungen zu bekommen, müssen Sie einen entsprechenden formlosen Antrag stellen.
Diese Leistungen können Sie auch beantragen und bekommen, wenn Sie keine Leistungen nach dem SGB II beziehen. Voraussetzung ist, dass Sie kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben, um diesen speziellen Bedarf zu decken.
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden die Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gesondert im sogenannten Bildungspaket berücksichtigt. So können zum Beispiel die Kosten für Ausflüge oder Klassenfahrten, das Mittagessen in der Kita oder Schule oder eine Lernförderung übernommen werden.
Wer erhält Leistungen?
Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, können Leistungen aus dem Bottroper Bildungspaket erhalten.
Die Leistungen beinhalten:
Weiterführende Informationen zu den einzelnen Leistungen des Bildungspaketes und zur Antragstellung erhalten Sie auf der Website der Stadt Bottrop.
Jobcenter Arbeit für Bottrop
Paßstr. 3, 46236 Bottrop
Tel. Servicecenter +49 (0) 2041 7764-0
Telefonische Servicezeiten: Mo, Di und Do 8:00-15:30 Uhr, Mi 8:00-13:00 Uhr, Fr 8:00-12:30 Uhr