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Auskunft nach dem IFG

Als gemeinsame Einrichtung unterliegt das Jobcenter Bottrop dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes.

Den zugrundeliegenden Gesetzestext finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Justiz.

Der Aktenplan SGB II der Bundesagentur für Arbeit und der gemeinsamen Einrichtungen (gE) SGB II der Bundesagentur für Arbeit ist hier abrufbar.

Bei konkreten Fragen oder direkten Anliegen wenden Sie sich bitte an das Jobcenter Bottrop.

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