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Wer, wann, wieviel?

Wer kann Bürgergeld (Leistungen nach dem SGB II) erhalten? Und wie stellt man einen Antrag? Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Bürgergeld finden Sie hier.

FAQ's

Die Voraussetzungen für Bürgergeld sind:

  • Ihr Alter liegt zwischen 15 und 65 Jahren (bzw. die Regelaltersgrenze wurde noch nicht erreicht).
  • Ihr gewöhnlicher Aufenthalt ist in Deutschland.
  • Sie sind erwerbsfähig. Das bedeutet, Sie sind in der Lage mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.
  • Sie sind hilfebedürftig. Das heißt, Sie können aktuell Ihren Lebensunterhalt für sich (und die eigene Familie) nicht durch Einkommen und / oder Vermögen sichern.

Grundsätzlich kann jede hilfebedürftige Person Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beantragen. Unabhängig davon, ob die Person arbeitslos ist oder einer Beschäftigung nachgeht.

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