Das Jobcenter Bottrop sichert den Lebensunterhalt von etwa 11.000 hilfebedürftigen Menschen in Bottrop und unterstützt dabei die Wege zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit – zum Bespiel durch eine Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung. Es ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Bottrop und der Bundesagentur für Arbeit.
Etwa 170 Mitarbeitende rund um die Geschäftsführerin Frau Jesenek-Förster stehen für den Kundenkontakt zur Verfügung bzw. sorgen im Hintergrund für die Berechnung und Auszahlung von Leistungen und einen reibungslosen Dienstbetrieb.
Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Jobcenters Bottrop ist das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Das Jobcenter wird geführt durch eine Geschäftsführerin. Aktuell wird diese Aufgabe von Frau Jesenek-Förster von der Stadt Bottrop ausgeübt.
Weiterer Entscheidungsträger ist die Trägerversammlung. Hier sind die beiden Träger des Jobcenters vertreten – die Stadt Bottrop und Bundesagentur für Arbeit. So ist sichergestellt, dass neben der bundeseinheitlichen Aufgaben auch die regionalen Gegebenheiten in die Arbeit des Jobcenters einfließen.
Zudem steht noch ein Beirat der Geschäftsführung und der Trägerversammlung beratend in allen arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Themen des SGB II zur Seite. Die Trägerversammlung beruft die Mitglieder des Beirats auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen.
Unterstützung bei der Führung der laufenden Geschäfte erhält die Geschäftsführerin durch zwei Bereichsleiterinnen.
Die Geschäftseinheit 1 umfasst dabei den Leistungsbereich, den Bereich Unterhaltsheranziehung sowie den Außendienst.
In der Geschäftseinheit 2 ist der Bereich Vermittlung und Beratung mit Teams der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung, Fallmanagement, Neukundenmanagement und dem Arbeitgeberservice angesiedelt.
Der Geschäftsführerin selbst ist für die allgemeinen und zentralen Dienste verantwortlich. Dies umfasst die Eingangszone mit Service Center, das Team Haushalt und Verwaltung sowie das selbständige Team der Rechtsbehelfsstelle und Angelegenheiten nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz.
Daneben bestehen noch gesonderte Stellen der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt und die behördliche Datenschutzbeauftragte.
Für die Belange der Mitarbeitenden stehen zudem ein eigener Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte und eine Schwerbehindertenvertretung zur Verfügung.
Jobcenter Arbeit für Bottrop
Paßstr. 3, 46236 Bottrop
Tel. Servicecenter +49 (0) 2041 7764-0
Telefonische Servicezeiten: Mo, Di und Do 8:00-15:30 Uhr, Mi 8:00-13:00 Uhr, Fr 8:00-12:30 Uhr