Ihre personenbezogenen Daten verdienen einen besonderen Schutz. Deshalb ist dem Jobcenter Bottrop die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sehr wichtig.
Das Jobcenter Bottrop verarbeitet personenbezogene Daten nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Ersten, Zweiten, Dritten und Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I, SGB II, SGB III und SGB X) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Personenbezogene Daten, die für die Aufgabenerfüllung nach dem Sozialgesetzbuch benötigt und verarbeitet werden, werden Sozialdaten genannt. Das sind z.B. Informationen zu Einkommens-/Vermögensverhältnissen, zum beruflichen Werdegang oder zur Schul-/Ausbildung. Sozialdaten unterliegen dem Sozialgeheimnis, das vor einer Offenbarung gegenüber nicht befugten Stellen schützt. Das Sozialgeheimnis konkretisiert das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung für den Bereich der öffentlichen Sozialleistungsträger.
Weiterhin verarbeitet das Jobcenter Bottrop personenbezogene Daten im Rahmen von Bußgeldverfahren und in Fällen des Verdachts eines Leistungsbetrugs, ggf. mit den damit im Zusammenhang stehenden weiteren Straftaten.
Bitte beachten Sie das Informationsblatt.
Sie erreichen den Bereich behördlicher Datenschutz unter: Jobcenter Bottrop Frau Müller – behördliche Datenschutzbeauftragte Paßstr. 3 46236 Bottrop Telefon: +49 2041 7764 311 E-Mail: Jobcenter-Arbeit-fuer-Bottrop.Datenschutz@jobcenter-ge.de (Hinweis: E-Mails mit dieser E-Mail-Adresse sind nicht verschlüsselt und somit nicht datensicher.)
Jobcenter Arbeit für Bottrop
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