Förderzeitraum: sofort – max. 12 Monate
Das 13.Änderungsgesetz zum SGB II mit Wirkung zum 01.07.2026 stellt eine gravierende Gesetzesänderung dar. Der Gesetzgeber entwickelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende weiter und passt diese flexibler - sowohl auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes, als auch auf die Bedürfnisse und Lebensumstände der Leistungsbeziehenden - an. Das Ziel, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen und soziale Teilhabe zu fördern, steht mehr denn je im Mittelpunkt.
Das Jobcenter Arbeit für Bottrop beabsichtigt vor diesem Hintergrund im Beratungsgeschäft neue Wege zu gehen und innovative Methoden für ausgewählte Personengruppen auszuprobieren.
Grundidee:
Mit der Förderung über §16f SGB II werden definierte Personengruppen bei der Bewältigung ihrer individuellen Problemlagen in allen Lebenslagen unterstützt. Projekte sollen ins Leben gerufen werden, um besonderen Zielgruppen schnell und terminiert eine bedarfsgerechte, individuelle Face-to-Face Beratung mit Hilfe innovativer Beratungsansätze anzubieten. Damit sollen ein Abbau der individuellen Schwierigkeiten bzw. die Anbindung an weitere Netzwerkpartner*innen gelingen und das langfristige Ziel einer grundsätzlichen Integration in Ausbildung, Arbeit und (wieder) in die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland erreicht werden.
Die Beschäftigungsfähigkeit junger Frauen mit Migrationshintergrund soll verbessert werden.
Neben der Heranführung an Themen wie Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit, Erhalt und Verbesserung der deutschen Sprachkompetenz sollen auch gesundheitsbezogene Bestandteile im Rahmen der Freien Förderung im Rahmen eines Projektes die Sensibilisierung, Motivation, Stabilisierung, Belastbarkeit der jungen Frauen stärken, und die Selbstwirksamkeit oder Heranführung an bestehende Präventions- und Gesundheitsangebote auf lokaler Ebene verbessert werden.
Daneben soll eine niedrigschwellige Heranführung an das Thema Digitalisierung erfolgen. Hierbei sollen sowohl Kompetenzen in Bezug auf die Nutzung der Onlinenutzung der gesetzlichen Krankenversicherung, als auch die Nutzung der Onlineangebote des Jobcenters wie Jobcenter digital und die Onlineterminverwaltung (OTV) vermittelt werden.
Zielgruppe:
Die Zielgruppe umfasst in der Regel junge Frauen mit einem Migrationshintergrund im Alter von 18 bis 34 Jahren.
Ziel:
Gegenstand der Projektförderung ist eine bedarfsorientierte Unterstützung jüngerer Frauen mit einem Migrationshintergrund, die durch Coaches die Thematik und digitale Nutzung der Vorsorge- und Präventionsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland für sich selbst, aber auch im Haushalt lebende Kinder herangeführt werden, sowie an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
Hierdurch wird der Erhalt bzw. die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit erwartet.
Inhalt:
Gefördert werden niederschwellige Leistungen, die die Beschäftigungsfähigkeit jüngerer Frauen mit einem Migrationshintergrund verbessern, und die Annäherung an den Ausbildungs-und Arbeitsmarkt erkennen lassen. Es muss sich um Angebote handeln, die deutlich über die gesetzlich verankerten Förderinstrumente des SGBII und SGBIII hinausgehen und sich an den folgenden Inhalten orientieren:
Die Förderung beginnt schnellstmöglich und endet nach max. 12 Monaten.
Die Frist des Ideenwettbewerbs beginnt am Tag der Veröffentlichung und endet nach 2 Wochen.
Die Projektanträge sind an das Jobcenter Bottrop, Paßstraße 3, 46236 Bottrop, Frau Sandforth, mit dem Stichwort „Interessensbekundung Projekt §16f SGBII“ oder an die E-Mail-Adresse sandra(Punkt)sandforth(at)jobcenter-ge(Punkt)de zu richten.
Jobcenter Arbeit für Bottrop
Paßstr. 3, 46236 Bottrop
Tel. Servicecenter +49 (0) 2041 7764-0
Telefonische Servicezeiten: Mo, Di und Do 8:00-15:30 Uhr, Mi 8:00-13:00 Uhr, Fr 8:00-12:30 Uhr